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Schneiden

Erforderliche Schneidarbeiten - z.B. bei Dachöffnungen, Ausklinkungen und Anpassarbeiten am Dachrand - erfolgen zweckmäßig durch Geräte, die einen funkenlosen Schnitt erzeugen. Geeignet zum Schneiden sind Stichsägen mit großer Schnitttiefe und passenden Sägeblättern mit Zahnteilungen um 1 mm, des Weiteren verwendet man Handkreissägen.

Schnitte an Sandwichelementen haben besonders sorgsam zu erfolgen, da es vermieden werden muss, dass sich durch falsche Handhabung oder stumpfe oder falsche Sägeblätter die Deckschalen lösen. Bei Wandelementen sollte die Außenseite unten liegen, es empfiehlt sich den Schnittbereich durch Holzlatten und Schraubzwingen zu stabilisieren. Elemente sollten möglichst dort geschnitten werden, wo sie durch andere Bauelemente oder Kantprofile verdeckt werden.

Die Verwendung von Trennschleifmaschinen
soll unterbleiben, da der metallische Überzug
im Schnittbereich und damit die kathodische
Schutzwirkung zerstört wird.
 
Im letztgenannten Fall müssen insbesondere beschichtete, offenliegende Blechflächen gegen Funkenflug geschützt
werden, da sonst die kleinen Stahlsplitter in kurzer Zeit zu
flächig-punktueller Korrosion führen.

Bohrspäne führen bei Bewitterung zu Verfärbungen der verzinkten oder beschichteten Oberfläche. Diese Verfärbungen stellen keine Beeinträchtigung des Korrosionsschutzes dar und sind, sofern sie in geringem Maße vorkommen, kein Mangel. Bohrspäne auf sichtbaren, der Bewitterung ausgesetzten Oberflächen müssen - soweit mit vertretbarem Aufwand durchführbar - entfernt werden. Danach verbleibende Restspäne gelten nicht als Mangel.